Soziale Wärmewende: Keine Überforderung bei Investition – die Wärmewende ist mit sozialem Ausgleich verknüpft

Das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. Januar 2024. Auf dem parlamentarischen Weg haben wir das Gesetz pragmatischer und sozialer gemacht.

Wer eine funktionierende Heizung hat, muss nichts weiter tun, Gas- und Ölheizungen können so lange betrieben und repariert werden, bis sie irreparabel defekt sind. Für die meisten Menschen ändert sich also erstmal nichts.

Kostenfalle Öl & Gas

Aber: Gas und Öl werden teurer. Diese Kostenfalle gilt es zu vermeiden. Daher muss dafür gesorgt werden, dass die Wohnung warm und die Heizung bezahlbar bleibt.

Fakt ist: Wenn eine neue Heizung her muss, lohnt es auf erneuerbare und klimafreundliche Technologien umzusteigen. Damit das auch allen möglich ist, wird eine Neuanschaffung mit einer Förderung von bis zu 70 Prozent unterstützt. Auch Härtefälle sind geregelt. Und Mieter*innen erhalten Schutz vor hohen Kostensteigerungen.

So verhindern wir, dass Menschen von Investitionskosten überfordert werden – und stellen sicher, dass Wärmewende und sozialer Ausgleich miteinander einhergehen.

Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen Kommunen abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen.

Fernwärme für Berlin

In der Zwischenzeit bleibt es zwar möglich, fossile Heizungen einzubauen, gut beraten sind diejenigen, die auf fossile Experimente verzichten. Denn es gibt nun die planungssicheren und klimaschonenden Alternativen. In den meisten Fällen wird das die Wärmepumpe oder die Fernwärme sein.

Der Rückkauf des Berliner Fernwärmenetzes Ende des letzten Jahres ist deswegen eine gute Nachricht. So kann die Wärmeversorgung der Stadt klimaneutral umgebaut werden, Berlin wird unabhängiger und der Klimaschutz kommt voran.

Das GEG schafft einen Rahmen und bringt nötige Planungssicherheit. Das Ganze bleibt praktikabel. Klima
freundliches Heizen – die Wärmewende – kommt in Gang.