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    Kinderbetreuung

    Als Kreisverband erstatten wir Euch bei Teilnahme an unseren Mitgliederversammlungen die entstandenen Kosten für Kinderbetreuung bis zur Ausschöpfung des hierfür vorgesehenen Haushaltspostens (pro Mitgliederversammlung bis zu 3 Arbeitsstunden).

    Sofern wir vor Ort eine Kinderbetreuung anbieten, entfällt die individuelle Erstattungsmöglichkeit.

    Falls Ihr diese Erstattung in Anspruch nehmen möchtet, informiert bitte jeweils bis 16 Uhr des Vortags der Versammlung unsere Geschäftsstelle (geschaeftsstelle(at)gruene-pankow.de).

    Zur Erstattung der entstandenen Betreuungskosten reicht bitte bis spätestens 30 Tage nach der Versammlung einen unterschrieben Antrag auf Kostenerstattung sowie die Originalrechnung der Kinderbetreuung bei unserer Geschäftsstelle ein. Das Formular für die Kostenerstattung bekommt Ihr auf der jeweiligen Versammlung.

    Erstattungsfähig sind nur Rechnungen mit den folgenden Rechnungsangaben:

    • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
    • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    • Name und Anschrift des/der Leistungsempfänger*in
    • Rechnungsdatum
    • einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer
    • Umfang und Art der Leistungen
    • Zeitpunkt der Leistung
    • Nettobetrag, sowie der darauf entfallende Steuerbetrag, der Steuersatz und der Bruttobetrag bzw. der Verweis auf Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG