Rechtsstreit droht: Schneller-Bauen-Gesetz verfassungswidrig?

Berliner Morgenpost | 11.11.2024, 15:33 Uhr, online, von Isabell Jürgens

Aus dem Artikel:

„Unsere Fraktion wird nach Beschluss des Gesetzes prüfen, ob wir das Landesverfassungsgericht damit befassen“, kündigte Andreas Otto, baupolitischer Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, nach der Sitzung an. Anlass für die Überprüfung ist laut Otto die vorgesehene verschärfte Eingriffsregelung für den Senat gegenüber den Bezirken bei Vorhaben ab 50 Wohnungen. […] „Unseres Erachtens kollidiert die Änderung mit der Verfassung von Berlin, die den Bezirken und dem Senat die Aufgaben zuweist“, sagte Otto. […] Dass ein Vorhaben bereits von 50 Wohneinheiten ein „dringendes Gesamtinteresse“ der Stadt beeinträchtigt, trägt nach Auffassung des Grünen-Politikers nicht. […] „Wer alles an sich reißt, ist schlecht organisiert“, so der Grünenpolitiker. Der Senat solle die Berliner Verwaltung steuern, die Bezirke ausführen. Das sei auch das Ziel der laufenden Verwaltungsreform . „Aktuell will Senator Gaebler jedoch jedes kleine Bauvorhaben selber genehmigen. Das ist, als wenn die Innensenatorin selber Verkehrsunfälle aufnimmt, weil in einem Polizeiabschnitt der Funkwagen kaputt ist“, kritisiert Otto.