Mitgliederversammlung im Januar: Wahlkampf und Wahlsystem, Menschenrechte und Demokratie

Unsere Kreismitgliederversammlung am 16.01.2024 war vollgepackt mit wichtigen Themen: Schon Vorab trafen sich Dutzende Mitglieder und Unterstützende zu einem Wahlkampf-Training, bei dem Daniela Billig und Stefan Gelbhaar zusammen mit den Neumitglieder-Beauftragen aus unserem Kreisvorstand vermittelten, was am Wahlkampf-Stand und an den Haustüren so geschieht – vom Aufbau der Beachflag zum Umgang mit schwierigen Fragen und auch mit der Kälte im Winterwahlkampf waren viele praktische Themen dabei.

Im ersten Teil der Sitzung stellte unser Wahlkampf-Steuerungsteam Material und Aktionsformen im Wahlkampf vor. Es gab ein Quiz zur Wahl – als Quiz-König stellte sich unser Direktkandidat Stefan heraus – und Fragen aus der Versammlung wurden beantwortet. Nicht zuletzt wurde unsere druckfrische Wahlkampf-Zeitung vorgestellt, die erste Ausgabe der GRÜNEN BLÄTTER! Und alle Interessierten konnten sich in Info-Kanäle und Termin-Listen eintragen, um auf dem Laufenden zu bleiben und sich im Wahlkampf einzubringen.

Es wurden insgesamt drei Anträge diskutiert: Die Versammlung beschloss, für die nächsten Berlin-Wahlen die Einführung von Bezirkslisten zu fordern. Dadurch würden mehr Abgeordnete von B’90/GRÜNEN auch aus kleineren Kreisverbänden ins Abgeordnetenhaus einziehen, da aus jedem Bezirk Mandate entsprechend des Stimmenanteils vor Ort vergeben werden, statt über eine zentral aufgestellte Landesliste. Unser Kreisvorstand plädiert schon länger für diese Lösung und hat dazu informatives Material zusammengetragen. Außerdem beschloss die Versammlung, dass sich unser Kreisverband dem Aufruf des Bündnisses „Hand in Hand – Jetzt solidarisch aktiv werden!“ anschließt und dort aktiv wird. Eingebracht wurde dieser Antrag von Mitgliedern, die in AGen gegen rechtes Gedankengut und für eine offene Gesellschaft engagiert sind. Kontrovers wurde ein Antrag diskutiert, einen offenen Brief zur Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) zu unterschreiben. Funktions- und Mandatsträger*innen von B’90/GRÜNE sollten an die Grundwerte unserer Partei und auch an die Beschlüsse erinnert werden, die deutlich bessere Bedingungen für Schutzsuchende fordern, als im aktuellen EU-weiten Kompromiss vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf rechtstaatliche Verfahren. Andererseits sei eine öffentliche Rüge der Verantwortlichen aus unserer Partei wenig hilfreich, erweckte sie doch den Eindruck, diese hätten sich nicht mit voller Kraft für die Beschlüsse auch der Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) in Karlsruhe eingesetzt. In einer knappen Abstimmung wurde der Antrag abgelehnt.

Schließlich wurden in einer Debatte Positionen zu einem möglichen Verbotsverfahren der AfD ausgetauscht. Einigkeit bestand in der Haltung, dass eine wehrhafte Demokratie ihren Gegnern auch tatsächlich wirksam entgegen treten müsse. Zugleich sei ein Verbotsverfahren langwierig und offen in Ausgang und Konsequenzen – eine Partei mit einem solchen Zuspruch und mit solch starken Vertretungen in den Parlamenten sei in Deutschland noch nie verboten worden. Es entzöge dennoch dem antidemokratischen und faschistischen politischen Spektrum umfangreiche Ressourcen und strukturellen Einfluss. Die eigentliche Aufgabe müsse außergerichtlich angegangen werden: Den Einsatz für Demokratie und Pluralismus.