KI-Kompromiss mit etlichen Ausnahmen 17.02.202426.02.2024 Frankfurter Rundschau | 17.02.2024, Seite 7 / Politik, von Daniel Rossbach Aus dem Artikel: „Ich denke, der Text findet nun eine gute Mitte zwischen Regulierung und Offenheit etwa für Innovation“, sagt dagegen der deutsche Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky (Grüne), der als Schattenberichterstatter an dem Gesetz mitgearbeitet hat. Der Ansatz, mit dem in dem Gesetz Bürger:innen-Rechte geschützt werden sollen, könne „wegweisend sein, wenn er in der Praxis funktioniert“. Dazu zähle etwa die Vorgabe, dass öffentliche Stellen eine Grundrechts-Folgenabschätzung aufstellen müssen, wenn sie KI-Systeme einsetzen wollen. Die Regulierung von KI-Anwendungen anhand verschiedener Risiko-Kategorien sieht der Grünen-Europaabgeordnete als einen der Erfolge in der Gestaltung des „AI Act“, ebenso wie die Implementierung von Umwelt- und Ressourcenstandards und die Einführung von hohen Hürden oder Verboten für Anwendungen von Künstlicher Intelligenz zu Überwachungszwecken – obwohl es dabei mehr Ausnahmen und weniger klare Verbote gebe, als er sich gewünscht habe. Das Ringen um den „AI Act“ war auch ein anschauliches Beispiel dafür, wie das Gesetze-Schreiben in der EU funktioniert. Ein dabei immer wieder auftretendes Muster: Das EU-Parlament versucht, progressivere Positionen zu vertreten, die Regierungen der Mitgliedsstaaten mehr Restriktion durchzusetzen. Diese Dynamik habe es auch beim „AI Act“ gegeben, so Lagodinsky, der mehr Einfluss für das gewählte Parlament fordert: „Es müsste in den EU-Prozessen gestärkt werden und sollte zum Beispiel ein Initiativrecht für Gesetzesvorhaben bekommen, statt auf Vorschläge der Kommission angewiesen zu sein.“
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