Kinderbetreuung

Bei entsprechender Nachfrage und mit entsprechendem Vorlauf können wir bei unseren Mitgliederversammlungen eine Kinderbetreuung organisieren – bitte gebt rechtzeitig Bescheid, wenn entsprechender Bedarf besteht.

Soweit wir eine solche Kinderbetreuung nicht selbst organisieren, gibt es die Möglichkeit, Euch bei Teilnahme an unseren Mitgliederversammlungen die entstandenen Kosten für Kinderbetreuung zu erstatten. Pro Mitgliederversammlung können wir die Betreuung für bis zu 3 Stunden übernehmen solange der hierfür vorgesehene Haushaltsposten noch nicht ausgeschöpft ist.

Falls Ihr diese Erstattung in Anspruch nehmen möchtet, informiert bitte jeweils bis 16 Uhr des Vortags der Versammlung unsere Geschäftsstelle. Zur Erstattung der entstandenen Betreuungskosten reicht bitte bis spätestens 30 Tage nach der Versammlung einen unterschrieben Antrag auf Kostenerstattung sowie die Originalrechnung der Kinderbetreuung bei unserer Geschäftsstelle ein.

Erstattungsfähig sind nur Rechnungen mit den folgenden Angaben:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Name und Anschrift des/der Leistungsempfänger*in
  • Rechnungsdatum
  • einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Umfang und Art der Leistungen
  • Zeitpunkt der Leistung
  • Nettobetrag, sowie der darauf entfallende Steuerbetrag, der Steuersatz und der Bruttobetrag bzw. der Verweis auf Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG