21. Februar 2014
Senat verharmlost Asbest-Problem – Wann kommt ein Sanierungsfahrplan?
Andreas Otto (baupolitischer Sprecher der bündnisgrünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus) sagt anlässlich der gestrigen Plenardiskussion zu unserer Großen Anfrage „Wie lange bleibt Berlin noch Asbesthauptstadt?“:
Wir fordern vom Senat eine Bestandsaufnahme der Berliner Wohngebäude, einen Sanierungsfahrplan und eine Kennzeichnung der betroffenen Häuser. Senator Müller legte jedoch auch gestern wieder dieselbe Schallplatte auf: Es gäbe keine Ausbaupflicht für Asbestplatten. Wenn Mieterinnen und Mieter sachgemäß mit ihrer Wohnung umgingen, könne nichts passieren. Und im Übrigen sei alles in Ordnung – der Senat arbeite auch gerade an einem Infoblatt.
Seit nunmehr zwei Jahren verweigert der Senat eine offensive Information der Öffentlichkeit. Nicht einmal ein Bürgertelefon konnte gestern benannt werden. Ein Register der belasteten Wohnungen gibt es bisher auch nicht. Senator Müller und die Wohnungsunternehmen reden das Problem klein und sprechen von wenigen Einzelfällen, wo etwas schief gelaufen ist. Mindestens 400 Klagen – allein gegen die landeseigene GEWOBAG – sprechen indes eine andere Sprache.
Der Senat nimmt das Asbestproblem nicht ernst. Etwa 48 000 landeseigene Wohnungen sollen derzeit laut Senat belastet sein – im Jahr 2000 waren es knapp 53 000. Demnach wurden binnen rund 15 Jahren nur zehn Prozent saniert. Das bedeutet, der Senat benötigt mindestens 150 Jahre, bis der Asbest ganz aus den landeseigenen Wohnungen beseitigt ist.
Über die Asbestbelastung in Wohnungen der privaten Unternehmen GAGFAH, GSW, der Deutsche Wohnen oder kleineren Eigentümern und Genossenschaften weiß der Senat überhaupt nichts. Doch auch in deren Wohnungen befindet teils Vinyl-Asbest auf dem Fußboden oder Asbest-Zement in der Wand-Verkleidung.
Nach wie vor hat der Senat keinen Fahrplan, wie der gefährliche Baustoff beseitigt werden kann. Die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter scheint für die Berliner Landesregierung offenbar zweitrangig zu sein.
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