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    26. Oktober 2012

    Tierschutz in Berlin mit Verbandsklagerecht durchsetzen

    Claudia Hämmerling (Sprecherin für Tierschutz der bündnisgrünen AGH-Fraktion) sagt mit Blick auf den Antrag:

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag ins Plenum eingebracht, mit dem mehr Tierschutz in Berlin durchgesetzt werden soll. Das darin geforderte Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände soll einem Mangel im Tierschutzrecht abhelfen. Obwohl der Tierschutz seit Jahren im Grundgesetz und in der Verfassung von Berlin verankert ist, findet noch immer kein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Tiere und den Interessen der TiernutzerInnen statt.

    Während TiernutzerInnen die Möglichkeit haben, Behördenentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, steht Tieren ein solches Recht naturgemäß nicht zu. In der Praxis sieht das z.B. so aus: Die zuständigen Behörden in Mitte gehen gegen die tierquälerische Löwen-Inzestzucht im Zoo vor, während die Inzestzucht der Giraffen im Tierpark seit Jahren durch die Behörden in Lichtenberg geduldet wird. Niemand hat die Möglichkeit, gegen die Untätigkeit der Behörden in Lichtenberg rechtlich vorzugehen. Das soll sich ändern.

    So wie im Naturschutz sollen künftig anerkannte Verbände die Möglichkeit bekommen, behördliches Handeln zu kontrollieren und den Tierschutz notfalls gerichtlich durchzusetzen. Das schon bestehende Verbandsklagerecht im Naturschutz zeigt, dass Sorgen, es könne zu einer Klageflut kommen, unbegründet sind. Die Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht wie zum Beispiel in Bremen sind durchweg positiv.

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