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    21. September 2012

    Klage der S-Bahn bestätigt: Verfahren des Senats ähnelt einer Geisterfahrt

    Stefan Gelbhaar (stellvertretender Fraktionsvorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher der bündnisgrünen AGH-Fraktion) sagt zur Klage der S-Bahn Berlin GmbH gegen das Vergabeverfahren:

    Der Wowereit-Henkel Senat verhält sich in Sachen S-Bahn wie bei einer Geisterfahrt. Er hat die Vergabe des Betriebs mit der Zugbestellung verknüpft. Neue Züge können so erst nach Ende des Vergabeverfahrens bestellt werden. Die Klage der S-Bahn gegen das Vergabeverfahren bestätigt nun, dass das vom Senat gewählte Vorgehen den gesicherten S-Bahn-Betrieb ab 2017 auf tönerne Füßen stellt. Die Klage könnte schon jetzt zu ersten Verzögerungen führen.

    Eine Zugbestellung im Jahr 2014 - wie bislang vom Senat avisiert – wird damit immer unwahrscheinlicher. Die Entscheidung des rot-schwarzen Senats gegen eine separate Zugbestellung erweist sich damit immer mehr als ein schwerer Fehler.

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will deshalb lieber einen landeseigenen Fuhrpark, um die S-Bahn-Züge jetzt schon bestellen zu können. Mit einer separaten - von der Teilausschreibung unabhängigen - Zugbestellung könnten neue Züge bereits mindestens zwei Jahre früher zur Verfügung stehen.

    Neue Züge werden bei Ablauf des aktuellen S-Bahn-Vertrages nicht zur Verfügung stehen. Damit macht sich Berlin von der Deutschen Bahn abhängig. Diese wird sich die Instandhaltung der alten Züge, soweit technisch möglich, teuer bezahlen lassen. Dabei geht es um viele Millionen Euro. Die Rechnung wird das Land Berlin zu zahlen haben.

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