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    9. Juli 2012

    Hygieneverordnung greift zu kurz

    Heiko Thomas (gesundheitspolitischer Sprecher der bündnisgrünen AGH-Fraktion) sagt zur Hygieneverordnung:

    Mit der neuen Hygieneverordnung erfüllt Senator Czaja lediglich die bundesweit geltenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Eigentlich war die Frist für die Vorlage der entsprechenden Rechtsverordnung schon Ende März abgelaufen. Angesichts der laut Gesellschaft für Krankenhaushygiene jährlich etwa 36 000 vermeidbaren Krankenhausinfektionen in Berlin ist es aber an der Zeit, dass die Krankenhäuser zu einem besseren Hygienemanagement verpflichtet werden.

    Die Hygieneverordnung zeigt zwar in die richtige Richtung, greift aber zu kurz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hätte begrüßt, wenn eine berlinweite Berichterstattung über das Auftreten nosokomialer Infektionen verordnet worden wäre. Auch das Auftreten multiresistenter Erreger sollte gemeldet werden, was zu einer größeren

    Transparenz der hygienischen Zustände in den medizinischen Einrichtungen führen würde und einen Wettbewerb um die beste Hygiene. Wünschenswert wäre ein verbindliches

    Screening von Patientinnen und Patienten bei ihrer Aufnahme ins Krankenhaus nach Vorbild der Niederlande gewesen. Dort kommen multiresistente Keime in Krankenhäusern so gut wie gar nicht vor.

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