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    25. April 2012

    Der Senat darf verletzte Tiere nicht ihrem Schicksal überlassen

    Claudia Hämmerling (Sprecherin für Tierschutz der bündnisgrünen AGH-Fraktion) sagt zur fehlenden Finanzierung der Tierklinik Düppel:

    Artikel 31 (2) der Berliner Verfassung schreibt vor, „Tiere sind als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen.“ Dennoch erklärt der Senat auf die Kleine Anfrage (Drucksache 17/10270), dass er keine gesetzliche Grundlage dafür sieht, sich um verletzte Wild- und Haustiere zu kümmern. Der von Staatsekretär Gäbler geäußerte Standpunkt, dass wer sich um ein verletztes Tier kümmert, die Verantwortung für deren Behandlung übernimmt, ist herzlos. Das die Empfehlung, die überwiegend durch menschliche Einwirkung verletzten Tiere sich selbst zu überlassen und ein klarer Verstoß gegen die Berliner Verfassung.


    Vor dem Hintergrund, dass die Regierungskoalition den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Bereitstellung von 100 000 Euro für die Behandlung verletzter Tiere in den Haushaltsberatungen abgelehnt hat, ist Gäblers Verweis auf den Haushaltsgesetzgeber dreist. Seine Koalition hat kein Interesse und kein Herz für verletzte Tiere.


    Der Umgang der Berliner Verwaltung mit der Tierklinik Düppel ist eine Farce. Die Polizei gibt verletzte Tiere ab und verweigert trotz entsprechender Vereinbarung die Kostenerstattung. Die Zahl der in Düppel behandelten Wildtiere hat sich von 1998 bis 2010 verfünffacht.


    Weil Berlin die Kostenerstattung verweigert ist die Zahl der verletzten Wildtiere, die behandelt werden konnten, von 2010 auf 2011 von 1537 auf 1273 gesunken. Den Lippenbekenntnissen für den Tierschutz müssen Taten folgen.


    Die Berliner Verfassung gebietet, dass die Koalition 100 000 Euro im Hauptausschuss bewilligt. Wir erhalten diese Forderung aufrecht.

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