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    27. Februar 2012

    Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden novellieren

    Claudia Hämmerling (Sprecherin für Tierschutz der bündnisgrünen AGH-Fraktion) sagt mit Blick auf den Entwurf für ein neues Hundesgesetz der Grünen Fraktion:

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für ein neues Hundegesetz auf den Weg gebracht. Jetzt möchten wir es mit Verbänden - nicht nur mit Tierschutzverbänden sondern auch den Blinden-, Kinderschutz- und Seniorenverbänden - diskutieren und sie beteiligen. Danach werden wir es in zweiter Lesung in der Fraktion verabschieden und ins Parlament einbringen.

    Unser Gesetzentwurf sucht den Interessenausgleich zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern, verlangt Hundehaltern mehr ab als heute und schützt vor allem Kinder sehr viel mehr als derzeit. Positiver Nebeneffekt dieses Sicherheitsgesetzes ist, dass es auch die Hunde besser vor verantwortungslosen Hundehaltern schützt und die Tierheime entlastet werden können.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil dem Gesetzgeber aufgetragen, die seinerzeit bestehenden Unsicherheiten der Wirksamkeit der Rasseliste zu überprüfen und bei neuen Erkenntnissen die Hundegesetze zu verändern. Statistisch sind die Kampfhunde nur in wenige Hundeattacken verwickelt. Die ganz große Masse der Beißer sind demnach Mischlinge und andere Rassen. Es ist widersinnig, überprüfte, sozial verträgliche Kampfhunde mit lebenslangem Maulkorb und Leinenzwang zu belegen, während andere Hunde, die viel häufiger auffällig werden, nicht einmal überprüft werden. Hinzu kommt, dass die so genannten Kampfhunde aufgrund der Restriktionen aus dem Tierheimen kaum vermittelbar sind. Die Beißstatistik von 2010 weist eine Zunahme der Hundebisse von ca. 30 Prozent aus. Die Verursacher waren allesamt Mischlinge. Rasselisten schaffen da keine Abhilfe. Niedersachsen hat als erstes Bundesland im letzten Jahr die Rasseliste wieder abgeschafft und durch theoretische und praktische Sachkundenachweise ersetzt.

    Vielen ist nicht bewusst, dass zwei Drittel aller Hundebisse im häuslichen Bereich stattfinden und dass zu drei Vierteln Kinder die Leidtragenden sind. Die Ursache ist, dass sich viele Hundehalter möglicher Risiken nicht bewusst sind, sie oftmals keine Ahnung von Hunden haben und dem zu Folge viel falsch machen. Hunde können nicht sprechen und können Sprache nicht verstehen.

    Wir schlagen vor, an die Stelle der Rasseliste eine Regelung zu setzen, derzufolge BesitzerInnen großer Hunde einen Hundeführerschein ablegen müssen. Der besteht im Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde und dem Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes. Hierzu soll es eine standardisierte Bewertung geben. Die Kontrollen erfolgen nicht durch die Veterinärämter sondern über Sachverständige, die von der zuständigen Senatsverwaltung nach zuvor festgelegten Kriterien und einer Prüfung eine Zulassung erhalten. Die genauen Regelungen werden per Rechtsverordnung festgelegt. Der Hundeführerschein führt also nicht zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Im Gegenteil, es ist zu erwarten, dass die Zahl der Hundeattacken zurückgehen wird - somit werden die Verwaltungen entlastet.

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